Wir haben bei einer ESSER FlexES-Anlage Selbsttestmelder eingebaut. Da laut Support der Test dieser Melder nur über die CLSS-App ausgelöst und erkannt wird und somit nicht auf der Zentrale angezeigt werden kann, werden die Melder in der App nicht als geprüft markiert. Somit müssen wir 2 Berichte (1x Foxtag, 1x CLSS) erstellen und an den Kunden senden.
Könnte hier etwas getan werden, um das Prüfsignal zu empfangen und auch in Foxtag abhaken zu lassen, um den Technikern die Arbeit mit 2 Berichten zu ersparen?
wir haben ebenfalls ESSER FlexES-Anlagen mit Selbsttestmeldern im Einsatz.
Bei der Melderprüfung über CLSS wird bei den Selbsttestmeldern zwischen drei separaten Prüffunktionen unterschieden:
Funktionale Branderkennung – Prüfung der Feuermeldung des Brandmelders
Visuelle Prüfung – Sichtprüfung des Brandmelders, unterstützt durch die Bluetooth-Umgebung
Funktionale Audio-/Visuell-Prüfung – Prüfung des akustischen und optischen Signalgebers des Brandmelders
Wir benötigen daher eine entsprechende Zuordnung der drei Prüfpunkte, sodass diese für jeden Selbsttestmelder separat und automatisiert erfasst, abgehakt und nachvollziehbar dokumentiert werden können.
vielen Dank für eure Beiträge und die ausführliche Beschreibung. Wir verstehen gut, dass zwei getrennte Berichte für denselben Auftrag im Alltag unnötigen Aufwand bedeuten.
Zum aktuellen Stand: Bisher können wir noch nicht bestätigen, ob die Prüfereignisse von Selbsttestmeldern, die über die CLSS-App ausgelöst werden, überhaupt über die Schnittstelle an Foxtag übertragen werden. Das prüfen wir intern und nehmen außerdem Kontakt mit unseren Ansprechpartnern bei Honeywell auf.
Marius, die Unterscheidung der drei Prüffunktionen (funktionale Branderkennung, visuelle Prüfung, funktionale Audio/Visuell-Prüfung) haben wir als Wunsch notiert. Ob und in welcher Form sich diese separat und automatisiert in Foxtag abbilden lassen, ist derzeit allerdings noch unklar.
vielen Dank für die Rückmeldung und die Prüfung mit Honeywell.
Die drei genannten Prüffunktionen wären für uns besonders wichtig. Kurz zum Hintergrund: Mit der neuen DIN VDE 0833-1 wird das bisherige Thema „Begehung“ neu strukturiert und stärker von den klassischen Inspektions- und Wartungstätigkeiten abgegrenzt. Je nach vertraglicher Vereinbarung liegt die Zuständigkeit für das jeweilige Prüfkriterium beim Betreiber oder bei der Fachfirma.
Wenn wir als Errichter sowohl die Inspektion/Wartung als auch die Begehung durchführen, wäre es daher ideal, wenn die jeweiligen Prüfpunkte automatisch den entsprechenden Protokollen zugeordnet und gleichzeitig abgehakt werden.